Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von seinen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten, Geschlecht oder Herkunft, gleiche Chancen hat, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Dafür gibt es in Deutschland Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Diese Gesetze sollen dafür sorgen, dass niemand diskriminiert oder ausgegrenzt wird. Dies gilt auch für die Schule.
In der Kooperativen Gesamtschule Schneverdingen werden Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen und Fähigkeiten, gemeinsam unterrichtet. Dabei nutzen wir verschiedene Unterstützungssysteme, spezielle Materialien sowie technische Hilfsmittel. Wir bemühen uns um barrierefreie Zugänge zum Schulgebäude als auch zu Unterrichtsinhalten und arbeiten eng mit den sonderpädagogischen Lehrkräften unserer Schule und verschiedenen außerschulischen Experten zusammen. Unser Ziel ist es, eine integrative Lernumgebung zu schaffen, in der jeder Schüler und jede Schülerin gleichberechtigt ist und erfolgreich lernen kann.
Im schulischen Rahmen unterscheidet man folgende sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe:
Manchmal liegen jedoch auch Umstände vor, die zwar nicht dem sonderpädagogischen Bereich zuordbar sind, jedoch auch die barrierefreie Teilhabe am Unterricht erschweren. Hierzu gehören:
In diesen Fällen versuchen wir durch Nachteilsausgleiche oder Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleiches sowie verschiedene Formen der Differenzierung die gleichberechtigte Teilhabe am Schulleben zu ermöglichen.
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