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Kein Unterricht an der KGS – nähere Informationen

Durch eine Rundverfügung vom 13. März 2020 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde den Unterricht an allen Schulen in Niedersachsen (d. h. alle allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten) untersagt. Diese Verfügung gilt für den Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 18. April 2020.

Ausgenommen von dieser Regelung ist der diesjährige Abiturjahrgang. Die Schülerinnen und Schüler dieses Jahrgangs werden ab dem 15. April 2020 wieder beschult.

Für die Schulen bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Da aufgrund der o.g. Behördenanweisung keine Beschulung mehr stattfindet, werden auch keine Aufgaben zur Bearbeitung gestellt. Auch eine Online-Beschulung ist vom Kultusminister während einer Landespressekonferenz am heutigen Tag ausdrücklich untersagt worden.

Die Schulleitung empfiehlt aber allen Schülerinnen und Schülern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen und des diesjährigen Abiturjahrgangs, den behandelten Unterrichtsstoff selbstständig zu wiederholen, um bestmöglich auf die Abschlussarbeiten und Abiturprüfungen vorbereitet zu sein.

Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in Schulen für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8. Es wird schon jetzt darauf verwiesen, welche Personengruppen laut der Rundverfügung einen Anspruch auf eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 an der KGS Schneverdingen haben:

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 bis einschließlich 8 wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 7.40 bis 12.50 Uhr durch die KGS gewährleistet

Da die Notbetreuung auf „das notwendige Maß zu begrenzen“ ist und dazu dient, „Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind“, wird die KGS laut Verfügung für Kinder eine Notbetreuung anbieten, deren Erziehungsberechtigte (beide !) folgenden Berufsgruppen angehören:

 Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

 Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

 Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

 

An der KGS Schneverdingen ist die konkrete Umsetzung der Notbetreuung wie folgt vorgesehen:

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8, deren Erziehungsberechtigte unter die o.g. Berufsgruppen fallen, können an der Notbetreuung teilnehmen. Sie werden dann im Zeitfenster von 7.40 Uhr bis 12.50 Uhr in Kleingruppen von Lehrkräften der KGS betreut. Gemäß der o.g. Weisung findet kein Unterricht statt!

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler gehen am jeweiligen Schultag zunächst in den Unterrichtsraum, den sie laut regulärem Stundenplan auch aufsuchen würden. Dort wird auch eine Lehrkraft der KGS erscheinen und die Betreuung gewährleisten. Dabei werden die Pausenregelungen eingehalten.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 – 12 (inklusive L12) dürfen das Schulgelände im angegebenen Zeitraum nicht betreten.

Die Osterferien finden wie geplant statt. In den Osterferien ist keine Notbetreuung zu gewährleisten.

 

Hinsichtlich bereits geplanter Schulfahrten und Studienfahrten gilt folgende Weisung: Alle Schulfahrten und ähnliche Schulveranstaltungen bis Ende des Schuljahres sind abzusagen; dazu zählen auch Schüleraustauschfahrten und Schullandheimaufenthalte. Auch unterrichtsbedingte Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind erfasst. Hinsichtlich möglicher Storno- oder Regressforderungen sind dem Kultusministerium die Problemstellungen bewusst, hierzu finden derzeit Prüfungen statt.

Bezüglich der KGS Schneverdingen werden die Abschlussfahrten ersatzlos zu streichen sein. Es wird versucht, die Studienfahrten und Schulfahrten der unteren Jahrgangsstufen zu verlegen.

Priorität hat hierbei die Verlegung in die erste Vorhabenwoche des Schuljahres 2020-2021 (vom 5. Oktober 2020 bis 9. Oktober 2020). Nachrangig möglich wäre eine Verschiebung in den Zeitraum vom 28. September 2020 bis 2. Oktober 2020 oder in den Zeitraum vom 26. Oktober 2020 bis 30. Oktober 2020.

Sollten Verschiebungen in die genannten Zeiträume nicht möglich sein, wäre eine Verschiebung in die laut Terminplan bereits fixierten Vorhabenwochen des Schuljahres 2020-2021, mit Ausnahme der Vorhabenwoche im Januar 2021, möglich.

 

Die mündlichen Abschlussprüfungen im Fach Englisch vom 23. März und 24. März im Hauptschulzweig und im Realschulzweig werden verschoben. Ein neuer Termin kann aktuell noch nicht genannt werden.

Hinsichtlich der schriftlichen Abschlussarbeiten im Haupt- und Realschulzweig sowie der Abiturprüfungen gibt es zu Wochenbeginn nähere Informationen, die auf der Homepage der KGS einsehbar sind.

 

Die bereits im Rahmen des Ganztagesbetriebs bestellten Mittagessen sind bereits storniert worden. Die Kostenrückerstattung auf das jeweilige Konto wird erfolgen.

Autor: Schulleitung

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