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Informationen zur Notbetreuung an der KGS ab dem 16. März

Laut gestriger Verfügung sollen Schulen ein Betreuungsangebot in Kleingruppen für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse vorhalten, sofern deren Erziehungsberechtigte (beide !)  in einem der folgenden Bereiche arbeiten:

 

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

 Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr

 Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

Besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

 

Ein entsprechendes Anmeldeformular für Kinder der Klassen 5 bis 8 wird im Laufe des Samstagvormittags zum Download mit weiteren Informationen eingestellt.

 

Autor: Schulleitung

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