Regelungen zur Kontaktverhinderung sind fixiert
Maßgeblich bei der Entscheidungsfindung war für die Schulleitung, die in der Gesellschaft dringend erforderlichen Kontaktbeschränkungen auch im schulischen Kontext beizubehalten.
Aus diesem Grunde gilt, abhängig von jeweiligen Szenario, in dem sich die KGS im Zeitraum der Zeugnisausgabe (bis 5.2.2021) befindet, folgende Vorgabe:
Szenario A:
Normale Zeugnisausgabe durch die Klassenlehrkraft (ggf. Co-Klassenlehrkraft) im Rahmen des Präsenzunterrichts im Zeitfenster vom 3.2.2021 bis 5.2.2021.
Szenario B:
Normale Zeugnisausgabe durch die Klassenlehrkraft (ggf. Co-Klassenlehrkraft) im Rahmen des Wechselmodells im Zeitfenster vom 3.2.2021 bis 5.2.2021.
Szenario C (wahrscheinliche Variante zum gegenwärtigen Zeitpunkt):
Die Abschlussklassen erhalten die Zeugnisse im Rahmen des Wechselmodells am 28.1.2021 bzw. 29.1.2021.
Alle anderen Klassen der Jahrgänge 5-10 erhalten durch die Klassenlehrkraft die Zeugnisse am 29.1.2021 vorab als PDF-Datei per IServ zugeschickt.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 erhalten die Zeugnisse vom Sekretariat vorab als PDF-Datei zugeschickt bis zum Freitag, 5.2.2021.
Die Originale der Zeugnisse werden schnellstmöglich an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt, wenn diese wieder im Präsenzunterricht erscheinen können.
Schülerinnen und Schüler, die langfristig im „Lernen zu Hause“ verbleiben werden, können die Zeugnisse – bei einer vorliegenden Vollmacht – im Sekretariat abholen lassen.