Informationen aus dem Kultusministerium zum Abitur im laufenden Schuljahr

„Aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung wird seit dem 11.01.2021 (bis mindestens zum 31.01.2021) der Abiturjahrgang landesweit im Szenario B beschult. Darüber hinaus sind verlässliche Aussagen zum Verlauf des noch ausstehenden vierten Semesters der Qualifikationsphase aktuell nicht möglich. Deshalb wurden weitere Maßnahmen beschlossen, um die Durchführung des Zentralabiturs 2021 in Niedersachsen zu sichern.

Bereits im Sommer 2020 wurden die thematischen Hinweise für die Abiturprüfung 2021 der Pandemiesituation angepasst und inhaltliche Reduzierungen vorgenommen. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Prüflinge 2021 noch weiter zu berücksichtigen, gelten ab sofort folgende zusätzliche Regelungen für die zentralen Prüfungsfächer:

I. Alle Prüfungsaufgaben werden im Kultusministerium noch einmal auf ihre Situationsangemessenheit geprüft und ggf. überarbeitet.

II. Inhalte, die im Kerncurriculum oder in den thematischen Hinweisen explizit dem vierten Semester zugeordnet sind, sind für die schriftliche Abiturprüfung 2021 nicht prüfungsrelevant, um Unwägbarkeiten bezüglich des noch bevorstehenden Unterrichts im kommenden Semester vorzubeugen.

Zu II gibt es folgende Ausnahmen:
Geschichte: Das Wahlmodul 6: „Begegnung mit Geschichte im Film“ entfällt. Das Kernmodul „Geschichts- und Erinnerungskultur“ ist weiterhin prüfungsrelevant.

Sport: Da die pandemiebedingten Unterrichtsbeeinträchtigungen zu einer Erhöhung der Unterrichtsstunden im Bereich Sporttheorie geführt haben, ist für die schriftliche Prüfung keine Anpassung erforderlich. Für die sportpraktischen Prüfungen sind bereits Erleichterungen bekannt gegeben worden.

III. Je Fach und Anforderungsniveau werden für jede Prüfung zusätzliche Auswahlmöglichkeiten geschaffen, aus denen die Fachlehrkräfte nach dem Download eine entsprechende Vorauswahl treffen, um die „Passung“ zwischen Prüfungsaufgabe(n) und erteiltem Unterricht zu verbessern. Die spezifischen Regelungen zu den einzelnen Prüfungsfächern finden sich in beigefügter Liste sowie im Durchführungserlass, der in Kürze veröffentlicht wird.

Für die dezentralen Prüfungsfächer (z. B. Philosophie, bilinguale Sachfächer, berufliche Fächer, etc.) gilt, dass die Lehrkräfte die Auswirkungen der Corona-Pandemie bei der Erstellung ihrer Aufgabenvorschläge entsprechend berücksichtigen.

Wir bitten Sie, die Fachprüfungsausschüsse sowie die Prüflinge Ihrer Schule und ggf. deren Erziehungsberechtigte über diese zusätzlichen Maßnahmen umgehend zu informieren.

Sollten die Unterrichtsrückstände so groß sein, dass diese Maßnahmen nicht hinreichend Sicherheit bieten, besteht darüber hinaus im Ausnahmefall die Möglichkeit, dezentrale Abiturprüfungen zu beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (s. Erlass vom 10.12.2020).“

 

Autor: Niedersächsisches Kultusministerium

wpChatIcon
wpChatIcon