Laut gestriger Verfügung sollen Schulen ein Betreuungsangebot in Kleingruppen für Schülerinnen und Schüler bis zur 8. Klasse vorhalten, sofern deren Erziehungsberechtigte (beide !) in einem der folgenden Bereiche arbeiten:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).
Ein entsprechendes Anmeldeformular für Kinder der Klassen 5 bis 8 wird im Laufe des Samstagvormittags zum Download mit weiteren Informationen eingestellt.
Autor: Schulleitung