Verfahrensregelung hinsichtlich der Stornokosten noch offen
Durch Weisung des Kultusministers sind alle Schulfahrten und Studienfahrten im laufenden Schuljahr ausgesetzt. Es soll versucht werden, die Fahrten – wenn möglich – zu verschieben.
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass dies nicht durchgängig umsetzbar sein wird.
Auf Verfahrensanweisungen hinsichtlich der Stornokosten und der Rückzahlung des bereits eingegangenen Geldes von Erziehungsberechtigten wird noch gewartet. An einer zeitnahen Umsetzung wird die Schulleitung dann arbeiten. Wir bitten um Geduld.
Autor: Schulleitung